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Beiträge


Die Kostenbeiträge für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung Schuckenbaum:

Die Regierungskoalition hat am 25.10.07 im Landtag das neue Kinderbildungsgesetz (Kibiz) verabschiedet. Ab dem 01.08.2008 werden auf der Grundlage des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) neue Kostenbeiträge errechnet. Der Beitrag bemisst sich an der Anzahl der gebuchten Betreuungsstunden.


Der Kreis Lippe hat zwischenzeitlich ein familienfreundliches lineares Elternbeitragsmodell beschlossen.
Ihren jeweiligen Elternbeitrag für den Besuch Ihres Kindes in einer Kita im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe können Sie selbständig auf der Grundlage Ihres Vorjahreseinkommens berechnen: Berechnung des Elternbeitrags